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   OVG Sachsen, 18.12.2015 - 1 A 59/15   

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https://dejure.org/2015,48764
OVG Sachsen, 18.12.2015 - 1 A 59/15 (https://dejure.org/2015,48764)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.12.2015 - 1 A 59/15 (https://dejure.org/2015,48764)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 1 A 59/15 (https://dejure.org/2015,48764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 60, § 74, § 58 Abs. 2
    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Klagefrist; Rechtsbehelfsbelehrung; Widerspruchsbescheid; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01

    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2015 - 1 A 59/15
    Sie ist es auch dann, wenn sie durch unzutreffende, unvollständige oder irreführende Angaben geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (vgl. Senatsbeschl. v. 17. Mai 2010 - 1 B 485/09 -, juris Rn. 6 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 21. März 2002 - 4 C 2.01 -, juris Rn. 12 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2015 - 1 A 59/15
    Dieser Zulassungsgrund erfordert eine Auseinandersetzung des Zulassungsantrags mit den tragenden Rechtssätzen oder erheblichen Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts, die mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden müssen, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17).4 Der Zulassungsantrag, der sich - vom Rechtsstandpunkt der Klägerin aus folgerichtig - gegen die Richtigkeit der Erwägungen des Verwaltungsgerichts zur Begründetheit der Klage wendet, kann vorliegend schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Ausgang eines durchzuführenden Berufungsverfahrens nicht als ungewiss erscheint.
  • BVerwG, 02.11.2011 - 3 B 54.11

    Berufliche Rehabilitierung; Widerspruch; Versäumung der Widerspruchsfrist;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2015 - 1 A 59/15
    Das angefochtene Urteil ist zwar ersichtlich fehlerhaft, weil es die Klage als unbegründet abgewiesen hat, obwohl die Sachurteilsvoraussetzungen nicht vorlagen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. November 2011 - 3 B 54.11 -, juris Rn. 4 ff.).
  • OVG Sachsen, 17.05.2010 - 1 B 485/09

    Rechtsbehelfsbelehrung, Klagefrist, Widerspruchsbescheid

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.12.2015 - 1 A 59/15
    Sie ist es auch dann, wenn sie durch unzutreffende, unvollständige oder irreführende Angaben geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (vgl. Senatsbeschl. v. 17. Mai 2010 - 1 B 485/09 -, juris Rn. 6 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 21. März 2002 - 4 C 2.01 -, juris Rn. 12 m. w. N.; st. Rspr.).
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